Gremien und Untergliederungen
Die Organe unseres Vereins sind in § 9 der Satzung geregelt, Untergliederungen, Vertretungen und Arbeitsgruppen in § 36. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen unsere Gremien, Untergliederungen und Vertretungen in Köln vor.
Unsere Gremien
Vorstand
Leitet den Verein im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Neun ordentliche Mitglieder einschließlich des/der Vorsitzenden und drei Ersatzmitglieder; Amtszeit zwei Jahre (§ 18, § 21).
- Kassenprüfung
Kassenprüfer
Ist allein der Mitgliederversammlung verantwortlich. Prüft Bücher, Konten und Verträge unabhängig; mindestens zwei Prüfungen im Jahr (§ 27).
Disziplinarausschuss
Ist in seiner Tätigkeit unabhängig. Prüft Beschwerden unter Wahrung des rechtlichen Gehörs und des Rechtswegs (§ 28-31).
Wahlausschuss
Besteht aus drei nicht kandidierenden Mitgliedern; leitet die Wahlen und erstellt die Kandidatenlisten mit gleicher Sichtbarkeit (§ 16 Abs. 3).
Untergliederungen
- Frauenorganisation
Frauenkommission
Fördert die gleichberechtigte Beteiligung von Frauen an der Vereinsarbeit und an Entscheidungen (§ 36).
Wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung gegründet
- Jugendorganisation
Jugendkommission
Organisiert die demokratische Beteiligung junger Menschen sowie Bildungs- und Kandidaturförderung (§ 36).
Wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung gegründet
Vertretungen
In diesem Bereich wurde noch nichts veröffentlicht.
Arbeitsgruppen und Delegierte
In diesem Bereich wurde noch nichts veröffentlicht.