Gremien und Untergliederungen

Die Organe unseres Vereins sind in § 9 der Satzung geregelt, Untergliederungen, Vertretungen und Arbeitsgruppen in § 36. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen unsere Gremien, Untergliederungen und Vertretungen in Köln vor.

Unsere Gremien

  • Vorstand

    Leitet den Verein im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Neun ordentliche Mitglieder einschließlich des/der Vorsitzenden und drei Ersatzmitglieder; Amtszeit zwei Jahre (§ 18, § 21).

  • Kassenprüfung

    Kassenprüfer

    Ist allein der Mitgliederversammlung verantwortlich. Prüft Bücher, Konten und Verträge unabhängig; mindestens zwei Prüfungen im Jahr (§ 27).

  • Disziplinarausschuss

    Ist in seiner Tätigkeit unabhängig. Prüft Beschwerden unter Wahrung des rechtlichen Gehörs und des Rechtswegs (§ 28-31).

  • Wahlausschuss

    Besteht aus drei nicht kandidierenden Mitgliedern; leitet die Wahlen und erstellt die Kandidatenlisten mit gleicher Sichtbarkeit (§ 16 Abs. 3).

Untergliederungen

  • Frauenorganisation

    Frauenkommission

    Fördert die gleichberechtigte Beteiligung von Frauen an der Vereinsarbeit und an Entscheidungen (§ 36).

    Wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung gegründet

  • Jugendorganisation

    Jugendkommission

    Organisiert die demokratische Beteiligung junger Menschen sowie Bildungs- und Kandidaturförderung (§ 36).

    Wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung gegründet

Vertretungen

In diesem Bereich wurde noch nichts veröffentlicht.

Arbeitsgruppen und Delegierte

In diesem Bereich wurde noch nichts veröffentlicht.